4.2013

Zwischenlager

Hausmüll-Ausfalllager

Das System mit Verbund und Nachbarschaftshilfe mit anderen Anlagen hat sich bei Revisionen und unvorhersehbaren Ausfällen der Verbrennungsanlagen bewährt, so dass Ausfalllager nur in Ausnahmefällen benötigt werden.

Ballenlager Deponie München

Wchtig: Einhaltung der Lagerfrist !
Beseitigungsabfall 1 Jahr
Verwertungsabfall 3 Jahre mit Verlängerungsoption

Zu Bränden ist es vor allem in Zwischenlagern für vorsortierte Wertstoffe gekommen. Das Bundesland NRW hat daher ein Informationsblatt herausgegeben.

Weiterführende Informationen
Dokumente zum Download/Bestellen
Gefahr der Selbstentzündung - PDF
Brandschutz bei Zwischenlagern - PDF

 

Am 10.11.2006 lud das Landesumweltamt NRW, auf Initiative des Ministeriums für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrauche rschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, zu
einem Workshop zum Thema „Zwischenlagerun g von Abfällen“ in das Bildungszentrum für
die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft in Duis burg ein. Das Ziel des Workshops lag darin
den gegenwärtigen Stand der technischen und betrieblichen Anforderungen bei der
Zwischenlagerung von Abfällen zu ermitteln.
Themenbereiche waren
• die Genehmigungs- und Vollzugspraxis in den Bundesländern,
• die technische Anforderungen für Zwischenlager auf Deponien,
• die Sicherstellung der für die Verwertung er forderlichen Eigenschaften der Abfälle
nach Ablauf der Lagerzeit,
• die Kontrolle und Überwachung der Zwischenlagerung,
• der Brandschutz bei Zwischenlagern.
Die Themen wurden jeweils durch Statements der eingeladenen Vertreter verschiedener
Bundesländer oder durch Impulsreferate eines Experten eingeleitet, um anschließend von den
Workshop-Teilnehmern diskutiert zu werden.

 

Genehmigungspflicht
Abhängig von
• Dauer der Lagerung
• Art der Abfälle
• Lagerkapazität
Zeitweilige Lagerung(Nr. 8.12 des Anhanges zur 4. BImSchV)
Lagerung des einzelnen Abfalls bis zu 1 Jahr
Langzeitlager (§ 2 Nr. 18 DepV, Nr. 8.14 des Anhanges
zur 4. BImSchV)
Lagerung des einzelnen Abfalls länger als 1 Jahr

 

Langzeitlager für Abfälle zur Beseitigung
Gleiche Anforderungen wie an Deponien (unter anderem Vorbehan
der Abfälle)
→ Faktisch keine Langzeitlager für nicht vorbehandelte
Abfälle zur Beseitigung
Langzeitlager für Abfälle zur Verwertung
• Gleiche Anforderungen wie an Deponien
• DepV gilt erst ab Lagerzeitraum des einzelnen Abfalls von
3 Jahren (§ 1 Abs. 3 Nr. 6 DepV)

 

Genehmigungs- und Vollzugspraxis
Arten der Zwischenlager
• Zwischenlager bei vorübergehendem Ausfall von Behandlungsan
• Zwischenlager als Puffer (gleichmäßige Belieferung oder
jahreszeitlicher Ausgleich)
• Zwischenlager aufgrund von Entsorgungsengpässen seit dem
01.06.2005
→ Ausführungen betreffen in erster Linie die 3. Kategorie von
Zwischenlagern

Zwischenlager als Übergangslösung
• Keine endgültige Entsorgung
• Gefahr des Dauerzustandes
Vorrang haben
• Getrennthaltung oder nachträgliche Trennung
(Gewerbeabfallverordnung!)
• Im Einzelfall auch vorübergehender Export in Anlagen mit
vergleichbarem Umweltstandard
→ Strenger Maßstab bei der Zulassung von Zwischenlagern notwendi

Einzelne Anforderungen
Nachweis der Endbehandlung
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung nach Ablauf des
Lagerzeitraums
Sicherheitsleistung
• Sicherheitsleistung wird grundsätzlich verlangt (in Anlehnung an
§ 19 DepV)
• Ausnahmen bei öffentlich-rechtlicher Körperschaft, Eigenbetrieb u. a.
(vgl. § 19 Abs. 6 DepV)
• Sicherheitsleistung bei langfristig genehmigten Zwischenlagern auch
noch nachträglich
• Bei Höhe der Sicherheitsleistung wird max. zulässige Lagermenge zu
Grunde gelegt (200 bis 300 €/t)

Lagerzeitraum
Beratung, um Lagerzeitraum zu verkürzen
• Betriebszeitraum des Lagers
• Lagerung des einzelnen Abfalls
Technische Anforderungen
• Stand der Technik ist einzuhalten
• Unbehandelte Siedlungsabfälle nur baliert und mit Folie umwicke
Arbeitsgruppe des Umweltministeriums, der 4 Regierungspräsidien u
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz hat technisch
Anforderungen konkretisiert und Papier erarbeitet.

Umfang der Zwischenlagerung
Erhebung von Mitte März 2006:
Zwischenlager für behandelte und unbehandelte Siedlung
von Entsorgungsengpässen seit 01.06.2005
Ergebnis:
Genehmigte Zwischenlager 11
Genehmigte Lagermenge 103.000 t
Tatsächliche Lagermenge 42.000 t

Bisherige Praxiserfahrungen
• Seit über 10 Jahren Erfahrungen mit der
Zwischenlagerung und Ballierung von Abfällen
– Transportlogistik: Zwischenlagerung von Abfällen
auf Umladestationen (Schienenferntransport)
– Ausgleich jahreszeitlicher Schwankungen (MVA-
Winterreserve)
– Katastrophenfälle (Pfingsthochwasser)
• Begrenzte Erfahrungen mit MBA-Abfällen
• Keine Erfahrungen mit großen Zwischenlagerbränden

Grundsä tzliche Position
Zwischenlagerung
¾ ist nichts Neues; neu sind aber Anlass und aktue
Dimension
¾ ist keine Lösung für fehlende Behandlungskapaz
(Verursacherprinzip)
¾ muss Zwischen-Lagerung bleiben:
– Temporärer Charakter der Lagerung
– Reversibilität (schlüssiges Rückbaukonzept)
– Polderfunktion für die Entsorgungssicherheit
andienungspflichtiger Abfälle bei Engpässen
(Ausfall- und Revisionszeiten)

Umsetzung im Vollzug
Musterauflagen in Genehmigungsbescheiden (
Lagerfläche
nur innerhalb des abgedichteten (umspundeten) Deponiebereic
für Fahrzeuge hinreichend befestigt und ungehindert umfahrbar
Oberflächenwasserableitung ohne Einstau in den Deponiekörpe
Ballen
Zwischenlagerung nur von in Ballen verpackten Abfällen
Gasdichtigkeit und UV-Beständigkeit der Folie (für maximale
Lagerdauer)
Kennzeichnung der Ballen (Wechsel der Folienfarbe)
Ballenrücknahme (MVA) falls Folien irreparabel beschädigt
Standsicherheit der Ballenstapel (Vorlage eines statischen
Nachweises)

Umsetzung im Vollzug
Musterauflagen in Genehmigungsbescheiden (II)
Überwachung
• Erstellen einer Betriebsanweisung; Betriebstagebuch
• Tägliche Erfassung der Lagermenge und monatliche Meldepflicht
• Tägliche Dokumentation der Massenbewegungen (Input-Output)
• Arbeitstägige Kontrolle des Lagers in der Anlieferphase
Brandschutz
• Mindestabstände der Lagerabschnitte; ggf. weitere Unterteilung
in Brandabschnitte
• Begrenzung von Volumen und Höhe der Lagerabschnitte
• Verfügbarkeit ausreichender Löschwassermengen
• Alarm- und Feuerwehrpläne; Bestellung Brandschutzbeauftragter

Technische Ausstattung:
- Verdichteter Einbau von Restmü
mittels Kompaktor auf TA-Si-ged
Deponiefläche
- Folienumwickelte Ballen für
heizwertreiche Fraktion auf befes
Fläche
- Nicht mehr: offene Ballen!

Technische Anforderungen
Abfallzwischenlager

Landeseinheitliche Anforderungen fü
die Zwischenlagerung:
Aufgrund der bestehenden Regelungen und
wegen der Brandgefahr bei offener Lagerung
wurde für Hausmüll und hausmüllähnliche
Gewerbeabfälle festgelegt:
• Der Abfall darf nur balliert und mit Folie umwicke
gelagert werden.
• Die Wickelfolie muss für die zugelassene
Lagerdauer beständig und reißfest sein.
• Es dürfen nur unbeschädigte Ballen gelagert
werden.

Landeseinheitliche Anforderungen für
die Zwischenlagerung:
• Lagerung der Ballen auf einer Asphaltschicht oder
einer gleichwertig abgedichteten Fläche mit
Entwässerung über einen Kontrollschacht zum
Oberflächenwasser oder
• Lagerung auf einem nicht belegten Deponieab-
schnitt mit DK II-Basisabdichtung.
• Löschwasserrückhaltung ist unabdingbar.
• Ausreichend hohe Umzäunung des Ballenlagers

 

Technische Anforderungen Zwischenlagerun
Landeseinheitliche Anforderungen für
die Zwischenlagerung:
Bestandteile der Antragunterlagen:
• Brandschutzgutachten zu
- Zugänglichkeit, Freiflächen für Löschangriff und
zum Auseinanderziehen der Ballenstapel, Brand-
abschnitten, Brandschneisen, Löschmittelbedarf,
Löschwasserrückhaltung
• Aussage zur Standsicherheit der Ballenstapel
• Lagerbewirtschaftungsplan mit Maßnahmen zur
Einhaltung der maximalen Lagerzeit

Technische Anforderungen Zwischenlagerun
Landeseinheitliche Anforderungen an
die Ballierung:
• Die Anforderungen der Nr. 5.4.8.11.1 TA Luft (Einhausung,
Abluftreinigung) gelten für das Shreddern und Pressen nur
dann nicht, wenn die Emissionen nachweislich atypisch
gering sind. Mindestanforderung: Schutz gegen
Niederschlag.
• Ausführung der Abkippflächen und der Aufstellflächen für
die Maschinen nach VAwS.
• Anfallendes „Prozesswasser“ ist zu fassen und zu
behandeln.
• Zeitnahes Verpacken des Abfalls nach der Anlieferung.

Technische Anforderungen Zwischenlagerung
Sonstige Lager für Hausmüll und
hausmüllähnliche Abfälle:
• Unverdichtete Einlagerung (mit Weiterentwicklung
zum „bewirtschafteten Lager“):
- Entspricht einer offenen Rotte (Behandlung!)
- Höhere Emissionen als Ballenlager
- Hohe Brandgefahr
- Im Brandfall schwer zu löschen
- Qualitätsveränderung beeinträchtigt die
Weiterverarbeitung in einer MBA

Sonstige Lager für Hausmüll und
hausmüllähnliche Abfälle:
• Verdichtete Einlagerung:
- höhere Emissionen als Rohmülldeponie,
keine Gasfassung
- sehr hohe Geruchsemissionen beim Rüc
- Sickerwasserproblematik
- Qualitätsveränderung beeinträchtigt die
Weiterbehandlung in einer MBA

 

Lager für Ersatzbrennstoffe:
• Ersatzbrennstoffe müssen in der Regel
einblasfähig, d.h. trocken sein.
• Lagerung daher in Silos oder in ähnlichen
geschlossenen Behältnissen.
• Umschlag möglichst pneumatisch mit Staubab-
scheider, ansonsten staubdicht gekapselt.
• Explosionsschutz!

Lager für brennbare Gewerbeabfälle
mit relevanten Verunreinigungen:
• Ballierung und Folienwicklung erforderlich.
• Lagerung auf Asphaltfläche mit kontrollierbarer
Entwässerung.
• Brandschutzvorgaben wie bei Hausmüllballen.
• Löschwasserrückhaltung abhängig von Inhalts-
stoffen.

Brandschutz bei Zwischenlagern

Gliederung:
1. Schadenbeispiel
2. mögliche Brandursachen – Schadenverhütung
3. Bereits bestehende Regelungen
– Kunststofflager-Richtlinie
– VdS-Richtlinie 2513

 

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